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Finanzdienstleistungen

FINMA setzt Rundschreiben zu den Verhaltenspflichten nach FIDLEG per 1. Januar 2025 in Kraft

Gesetzgebung
Bankrecht
Per 1. Januar 2025 tritt das neue Rundschreiben der FINMA 2025/2 «Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV» in Kraft. Es richtet sich an die von der FINMA oder einer Aufsichtsorganisation beaufsichtigten Finanzdienstleister und bezweckt die Schaffung von Transparenz zur Praxis der FINMA bezüglich ausgewählter Aspekte der Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV. Zentrale Punkte sind dabei Transparenz über die Art der Finanzdienstleistung, die mit Finanzdienstleistung oder Finanzinstrumenten verbundenen Risiken, Interessenkonflikte sowie Transparenz betreffend Entschädigungen von Dritten und Retrozessionen.