Im Urteil BGer 1B_59/2021 vom 18. Oktober 2021 befasste sich das Bundesgericht mit vorzeitiger Verwertung kryptobasierter Vermögenswerte im Strafverfahren. Dabei hatte es in formeller Hinsicht die Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers, dessen kryptobasierte Vermögenswerte bei einem Wallet Provider durch die Staatsanwaltschaft zunächst gesperrt und anschliessend vorzeitig verwertet werden sollten, zu beurteilen.