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Auslegeordnung der neuen GwG-Pflicht zur Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person

Kommentierung
Geldwäscherei

Auslegeordnung der neuen GwG-Pflicht zur Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person

Ein Finanzintermediär muss gemäss neuem Geldwäschereigesetz (Art. 4 Abs. 1 nGwG) die wirtschaftlich berechtigte Person nicht nur feststellen, sondern zusätzlich deren Identität überprüfen. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie diese neue Pflicht auszulegen ist und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
Thomas Nagel
iusNet BR-KR 31.03.2022

Revision des Geldwäschereigesetzes

Gesetzgebung
Geldwäscherei

Revision des Geldwäschereigesetzes

Nachdem am 19.3.2021 die Verabschiedung des revidierten GwG durch die Bundesversammlung erfolgte, ist sein Inkrafttreten im Oktober 2022 zu erwarten. Mit der Revision sollte unter anderem die Konformität der schweizerischen Geldwäschereiregulierung mit internationalen Standards (insbesondere FATF-Empfehlungen) sichergestellt werden. Im Zentrum der Neuerungen des verabschiedeten Gesetzes stehen die verschärften Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre.
iusNet BR-KR 31.03.2022

Entwicklungen im Gesellschaftsrecht und im Wertpapierrecht | Le point sur le droit des sociétés et des papiers-valeurs

Fachbeitrag

Entwicklungen im Gesellschaftsrecht und im Wertpapierrecht | Le point sur le droit des sociétés et des papiers-valeurs

Im Fokus dieses Berichtszeitraums standen der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI), die Unternehmensnachfolge sowie die Reform des Handelsregisterrechts.
SJZ-RSJ 21/2021 | S. 1015

Geldwäschereirisiken im Kunsthandel

Fachbeitrag

Geldwäschereirisiken im Kunsthandel

Das Schweizer Dispositiv zur Geldwäschereiabwehr beschränkt sich nicht auf Finanzintermediäre, sondern betrifft alle Personen, die mit Vermögenswerten direkt oder indirekt in Berührung kommen. Gewisse Branchen sind dabei besonders anfällig, für Geldwäschereizwecke missbraucht zu werden. Der Kunstmarkt gehört aufgrund seiner Eigentümlichkeiten dazu. Dieser Beitrag will aufzeigen, was für Anfälligkeiten der Kunstmarkt für Geldwäscherei aufweist, welche Regeln von den Marktteilnehmern zu beachten sind und welche Vorkehrungen sie zur Vermeidung von Geldwäschereirisiken treffen können.
SJZ-RSJ 8/2021 | S. 375

Die Anlageberatung

Fachbeitrag

Die Anlageberatung

Der Beitrag beleuchtet das grundsätzliche Verhältnis von Vertrags- und Aufsichtsrecht, insbesondere den Einfluss des Vertragsrechts auf das Aufsichtsrecht. Am Beispiel der Tatbestandsmerkmale der Anlageberatung soll die praktische Bedeutung vertragsrechtlicher Kriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung gezeigt werden. Die Konsequenzen der Wechselwirkung mit dem Vertragsrecht auf die persönliche Anlageempfehlung werden beschrieben. Insbesondere die Analyse der sog. transaktionsbezogenen Anlageberatung führt zu Erkenntnissen, welche einige Diskursteilnehmer überraschen mögen. Mit der hier vorgestellten Auslegung der transaktionsbezogenen Anlageberatung kann auch die Vertragsfreiheit im Rahmen des FIDLEG angemessen berücksichtigt werden.
SJZ-RSJ 20/2021 | S. 955

Haftungsfragen beim Handel von digitalen Vermögenswerten

Fachbeitrag

Haftungsfragen beim Handel von digitalen Vermögenswerten

Das gestaffelt am 1. Februar und 1. August 2021 in Kraft getretene, neue DLT-Gesetz schafft den wertpapier- und aufsichtsrechtlichen Rahmen für den Handel mit digitalen Vermögenswerten. Eine spezifische Haftungsnorm für sachgerechte Information betrifft den Anbieter eines Wertrechte­registers. Das Auftreten weiterer Haftungskonstellationen bedarf aber ebenso einer genaueren, in diesem Beitrag vorgenommenen Beurteilung.
SJZ-RSJ 14/2021 | S. 679

Wirkung des Revisionsbefundes auf die Haftung des Verwaltungsrates aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit

Fachbeitrag

Wirkung des Revisionsbefundes auf die Haftung des Verwaltungsrates aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit

Der Aufsatz geht folgenden Fragen nach: Inwiefern kann sich das beklagte Verwaltungsratsmitglied bei einem aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsprozess zu seiner Entlastung darauf berufen, dass die fehlerhafte Jahresrechnung, die Anlass für den Prozess gegeben hat, von der Revisionsstelle geprüft und gutgeheissen worden sei? Welche Wirkung entfaltet ein solcher Revisionsbefund auf die Haftung des Mitglieds? Unter welchem haftpflichtrechtlichen Titel wird das Mitglied mit diesem Einwand gegebenenfalls gehört?
SJZ-RSJ 2/2021 | S. 67

Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarkt­recht | Le point sur le droit bancaire et des marchés des capitaux

Fachbeitrag

Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarkt­recht | Le point sur le droit bancaire et des marchés des capitaux

Am 1. Januar 2020 sind das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)1 sowie das Finanzinstitutsgesetz (FINIG)2 samt Ausführungsverordnungen in Kraft getreten. Die Erlasse sind Teil der neuen Finanzmarktarchitektur3 und haben zum Zweck, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken sowie den Kundenschutz zu verbessern. Es gelten Übergangsfristen von grundsätzlich zwei Jahren. Das FIDLEG ­statuiert Verhaltensregeln, welche die Finanzdienstleister gegenüber ihren Kunden einhalten müssen (Art. 7 ff. FIDLEG).
SJZ-RSJ 1/2021 | S. 19

Die Generalversammlung nach revidiertem Aktienrecht

Fachbeitrag

Die Generalversammlung nach revidiertem Aktienrecht

Die mit der Aktienrechtsrevision revidierten Bestimmungen im Bereich der Generalversammlung werden zu einer verbesserten Diskussion und Willensbildung unter den Aktionären, zu einer höheren Präsenz der Teilnehmer, zu einer effizienteren sowie unkomplizierteren Durchführung der General- bzw. Universalversammlung und damit zur Verbesserung der Corporate Governance und zu mehr Effizienz seitens der Gesellschaften führen. Sie bedeuten zwar eine komplexere Gesetzgebung, jedoch lässt das revidierte Aktienrecht eine Anpassung an die individuellen Bedürfnisse einer Gesellschaft und deren Aktionariat zu. Die Abhandlung zeigt die gesetzlichen Anpassungen, die neu zur Verfügung stehenden Instrumente und den Handlungsspielraum, um Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren.
SJZ-RSJ 1/2021 | S. 7

Herausgabepflicht von Retrozessionen bei Execution Only (Art. 400 OR)

Rechtsprechung
Bankrecht

Herausgabepflicht von Retrozessionen bei Execution Only (Art. 400 OR)

Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat sich am 5. Oktober 2021 erneut mit der Frage der auftragsrechtlichen Herausgabe von Retrozessionen bei Execution-Only-Verhältnissen auseinandergesetzt. Im Vordergrund der Beurteilung stand die Frage, ob das Vorliegen eines Interessenkonflikts auf der Seite des Auftragnehmers für den Herausgabeanspruch erforderlich ist.
iusNet BR-KR 24.02.2022

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