Viktor Vekselberg v. PostFinance AG: Beendigung der Geschäftsbeziehung aufgrund von Sanktionen gegen Russland
Während heute unzählige Sanktionen gegen Russland in Kraft sind, hat das Bundesgericht Anfang Februar 2022 eine Beschwerde des russischen Oligarchen Viktor Vekselberg gutgeheissen. Im Entscheid geht es darum, ob die PostFinance AG die Geschäftsbeziehung mit Viktor Vekselberg aufgrund übermässigen Aufwands infolge von im April 2018 verhängten Sanktionen gegen Russland kündigen durfte.
Herausgabepflicht von Retrozessionen bei Execution Only (Art. 400 OR)
Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat sich am 5. Oktober 2021 erneut mit der Frage der auftragsrechtlichen Herausgabe von Retrozessionen bei Execution-Only-Verhältnissen auseinandergesetzt. Im Vordergrund der Beurteilung stand die Frage, ob das Vorliegen eines Interessenkonflikts auf der Seite des Auftragnehmers für den Herausgabeanspruch erforderlich ist.
Gewährung einer Ausnahme von der Angebotspflicht für den Aktionärspool der Roche Holding AG im Zusammenhang mit einem Aktienrückkauf und deren anschliessender Vernichtung im Rahmen der Kapitalherabsetzung gestützt auf Art. 136 Abs.1 lit. b FinfraG
Die UEK gewährte in ihrer Verfügung vom 4.11.2021 dem beherrschenden Aktionärspool der Roche Holding AG eine Ausnahme von der Angebotspflicht nach Art. 136 Abs. 1 lit. b FinfraG im Zusammenhang mit dem Rückkauf der Roche-Aktien von der Novartis Holding AG sowie ihrer geplanten Vernichtung im Rahmen einer Kapitalherabsetzung.
Das Bundesgericht entschied über die Gruppenzuordnung von (juristischen oder natürlichen) Personen, die zwar selbst keine finanzmarktrechtlich relevanten Tätigkeiten ausüben, jedoch im Rahmen einer aufsichtsrechtlich relevanten Gruppe handeln, welche einer bewilligungspflichtigen Tätigkeit (Emissionshaustätigkeit) nachgeht.