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Die Anlageberatung

Fachbeitrag

Die Anlageberatung

Der Beitrag beleuchtet das grundsätzliche Verhältnis von Vertrags- und Aufsichtsrecht, insbesondere den Einfluss des Vertragsrechts auf das Aufsichtsrecht. Am Beispiel der Tatbestandsmerkmale der Anlageberatung soll die praktische Bedeutung vertragsrechtlicher Kriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung gezeigt werden. Die Konsequenzen der Wechselwirkung mit dem Vertragsrecht auf die persönliche Anlageempfehlung werden beschrieben. Insbesondere die Analyse der sog. transaktionsbezogenen Anlageberatung führt zu Erkenntnissen, welche einige Diskursteilnehmer überraschen mögen. Mit der hier vorgestellten Auslegung der transaktionsbezogenen Anlageberatung kann auch die Vertragsfreiheit im Rahmen des FIDLEG angemessen berücksichtigt werden.
SJZ-RSJ 20/2021 | S. 955

Geldwäschereirisiken im Kunsthandel

Fachbeitrag

Geldwäschereirisiken im Kunsthandel

Das Schweizer Dispositiv zur Geldwäschereiabwehr beschränkt sich nicht auf Finanzintermediäre, sondern betrifft alle Personen, die mit Vermögenswerten direkt oder indirekt in Berührung kommen. Gewisse Branchen sind dabei besonders anfällig, für Geldwäschereizwecke missbraucht zu werden. Der Kunstmarkt gehört aufgrund seiner Eigentümlichkeiten dazu. Dieser Beitrag will aufzeigen, was für Anfälligkeiten der Kunstmarkt für Geldwäscherei aufweist, welche Regeln von den Marktteilnehmern zu beachten sind und welche Vorkehrungen sie zur Vermeidung von Geldwäschereirisiken treffen können.
SJZ-RSJ 8/2021 | S. 375

Entwicklungen im Gesellschaftsrecht und im Wertpapierrecht | Le point sur le droit des sociétés et des papiers-valeurs

Fachbeitrag

Entwicklungen im Gesellschaftsrecht und im Wertpapierrecht | Le point sur le droit des sociétés et des papiers-valeurs

Im Fokus dieses Berichtszeitraums standen der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI), die Unternehmensnachfolge sowie die Reform des Handelsregisterrechts.
SJZ-RSJ 21/2021 | S. 1015

Finanzmarktrechtliche Aspekte von Non-Fungible Tokens

Fachbeitrag
FinTech
Regulierung / Finanzmarktregulierung

Finanzmarktrechtliche Aspekte von Non-Fungible Tokens

Non-Fungible Tokens (NFTs) erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit und Verbreitung. NFTs sind rechtlich bislang kaum erfasst, weshalb viele Fragen offen sind. Der vorliegende Beitrag bietet eine übersichtliche Einführung zu NFTs und beleuchtet diese aus finanzmarktrechtlicher Warte.
Daniel S. Weber
iusNet BR-KR 31.03.2022

Die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) – Übersicht und potentielle Auswirkungen auf die Schweiz

Fachbeitrag
FinTech
Regulierung / Finanzmarktregulierung

Die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) – Übersicht und potentielle Auswirkungen auf die Schweiz

Mit der geplanten Verordnung über Märkte für Kryptowerte hat sich die EU zum Ziel gesetzt, einen Regulierungsrahmen für Crypto-Assets zu schaffen, der sowohl Innovation zulassen als auch mögliche Risiken beschränken soll. Wie gut dies gelingt und welche Auswirkungen dies für Schweizer Crypto-Projekte haben könnte, ist Gegenstand dieses Beitrages.
Benjamin Bürgi
Michael Kremer
iusNet BR-KR 25.08.2022

Revidierte Regularien zur Ad hoc-Publizität der SIX Swiss Exchange AG

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Revidierte Regularien zur Ad hoc-Publizität der SIX Swiss Exchange AG

Der Beitrag befasst sich mit den revidierten Regularien der SIX Swiss Exchange AG im Bereich der Ad hoc-Publizität. Dabei wird u.a. die überarbeite Kommentierung zur Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität (RLAhP) thematisiert.
Jan Heller
iusNet BR-KR 28.10.2022

Höchstbetrag für kryptobasierte Vermögenswerte gemäss Art. 4sexies BankG

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Höchstbetrag für kryptobasierte Vermögenswerte gemäss Art. 4sexies BankG

Die Bewilligungskategorie für Personen nach Art. 1b BankG bringt zwar keine eigene Bezeichnung, aber zahlreiche Probleme: Als Minus zur Bankbewilligung konzipiert, unterscheidet sie sich von dieser auch qualitativ, indem sie das Verwahrgeschäft erfasst. Dies zeigt sich etwa im Höchstbetrag nach Art. 4sexies BankG.
Andri Abbühl
iusNet BR-KR 22.12.2022

Das Bitcoin Lightning Netzwerk – Einführung und rechtliche Einordnung von LNBTC und der Teilnahme am Netzwerk

Fachbeitrag
FinTech

Das Bitcoin Lightning Netzwerk – Einführung und rechtliche Einordnung von LNBTC und der Teilnahme am Netzwerk

Das Lightning Netzwerk ist eine Skalierungslösung für die Bitcoin Blockchain. Es bietet die Möglichkeit, effizient und kostengünstig bitcoins in Form von Lightning bitcoins zu übertragen. Der erste Teil des Beitrags stellt eine Einführung in die Grundlagen und Funktionsweise von Lightning dar.
Fabio Andreotti
iusNet BR-KR 22.12.2022

Das Bitcoin Lightning Netzwerk – Einführung und rechtliche Einordnung von LNBTC und der Teilnahme am Netzwerk

Fachbeitrag
FinTech

Das Bitcoin Lightning Netzwerk – Einführung und rechtliche Einordnung von LNBTC und der Teilnahme am Netzwerk

Das Lightning Netzwerk ist eine Skalierungslösung für die Bitcoin Blockchain. Es bietet die Möglichkeit, effizient und kostengünstig bitcoins in Form von Lightning bitcoins zu übertragen. Der zweite Teil des Beitrags widmet sich der rechtlichen Qualifikation des zur Anwendung gelangen-den Tokens und der Frage, inwieweit die Teilnahme am Lightning Netzwerk als Node-Betreiber in den Anwendungsbereich von GwG, FinfraG und BankG fällt.
Fabio Andreotti
iusNet BR-KR 22.12.2022

Initial Public Offerings von Anlagevehikeln

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht

Initial Public Offerings von Anlagevehikeln

Das letzte Börsenjahr war aufgrund eines schwierigen Marktumfeldes durchzogen. Dennoch bestehen im Hinblick auf Börsenkotierungen nach wie vor interessante Opportunitäten. Doch nicht nur operative Gesellschaften, sondern auch Anlagevehikel lassen sich an einer Börse kotieren. Dies wirft die Frage nach der Vorbereitung, dem Ablauf und den regulatorischen Anforderungen an solche Börsenkotierungen auf.
Luca Bianchi
iusNet BR-KR 23.02.2023

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