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Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
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Anpassung des Reglements der Meldestelle
Das Reglement der Meldestelle SIX Swiss Exchange AG wird in Bezug auf die Meldepflicht Internationaler Anleihen angepasst. Ausgenommen von der Meldepflicht sind lediglich noch Emissionen von Internationalen Anleihen ohne Bezug zur Schweiz. Die Anpassung tritt per 1. Mai 2024 in Kraft.
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Regulierung / Finanzmarktregulierung
Aufsicht
SIX veröffentlicht Richtlinie betr. Krypto-Assets als Basiswert
Mitte Februar 2024 publizierte die SIX Exchange Regulation die neue Richtlinie betreffend Krypto-Assets als Basiswert sowie je eine revidierte Version des Zusatzreglements für die Kotierung von Exchange Traded Products und des Zusatzreglements für die Kotierung von Derivaten. Letztere regeln die angepassten Kotierungsanforderungen für Exchange Traded Products und Derivate mit Krypto-Assets als Basiswert.
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Änderung des FinfraG: Strafbestimmung betreffend unwahre oder unvollständige Angaben in öffentlichen Kaufangeboten
Per 1. Februar 2024 soll eine neue Regelung im Übernahmerecht des FinfraG in Kraft treten: Namentlich sollen unwahre oder unvollständige Angaben im Angebotsprospekt strafrechtlich sanktioniert werden.
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Kotierungsreglement der SIX
Das Kotierungsreglement der SIX wurde durch das Regulatory Board im Bereich der Offenlegung von Management-Transaktionen und der Ad hoc-Publizität revidiert. Die neuen Regelungen gelten ab dem am 1. Februar 2024.
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Rahmenbedingungen für Eigenkapitalfinanzierungen an Schweizer Börsen und die Rolle des Aktienrechts
Eine Börsenkotierung sollte Unternehmen erlauben, sich effizienter (re)finanzieren zu können. Dieser Beitrag argumentiert, dass die gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Vorgaben für Aktienplatzierungen an Schweizer Börsen diesem Anspruch derzeit nicht gerecht werden. Mit Bezugnahme auf aktuelle Entwicklungen an ausländischen Börsenplätzen werden daher Vorschläge im Bereich des Aktienrechts, der Selbstregulierung und der Prospektpflicht präsentiert, welche diese Situation verbessern könnten.
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Strafrecht
Finanzmarktstrafrecht als Blankettstrafrecht
Die Verletzung von offenlegungsrechtlichen Meldepflichten nach Art. 120 und Art. 121 FinfraG wird bestraft. Es stellt sich vorerst die grundsätzliche Frage, welche Offenlegungstatbestände strafrechtlich abgedeckt sind. Bei Offenlegungsmeldungen im Kontext von Erbschaften sowie generell bei Meldungen von kollektiven Kapitalanlagen ist unabhängig davon die Zurechnung zum Straftäter häufig schwierig. Für Erbschaften existiert ein anerkannter «Praktikertrick» zur Umgehung des Problems. Bei Meldungen von kollektiven Kapitalanlagen lohnt es sich genauer hinzuschauen, ob die beschuldigte Person strafrechtlich belangt werden kann.
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Eintragungspflicht der Robo Advisor im FIDLEG-Beraterregister
In diesem Fachbeitrag wird die neue Praxisfestlegung der Registrierungsstellen, wonach beim Einsatz von Robo Advisor sich deren verantwortliche Personen als Substituten für den maschinellen Dienstleister im FIDLEG-Beraterregister eintragen lassen müssen, beleuchtet.
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
BX Swiss: Revision der Bestimmungen zur Ad hoc‐Publizität und zu den Regelmeldepflichten
Mit Wirkung ab 1. Mai 2023 hat die BX Swiss ihre Regularien revidiert. Der Fokus liegt auf Bestimmungen zur Ad hoc-Publizität und zu den Regelmeldepflichten; namentlich werden die Bestimmungen über die Ad hoc-Publizität zusätzlich in einer neuen Weisung konkretisiert.
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FINMA-Aufsichtsmitteilung 01/2023
Am 23. Januar 2023 hat die FINMA die Aufsichtsmitteilung 01/2023 veröffentlicht. Diese richtet sich an Banken und Versicherungsunternehmen und verfolgt das Ziel, deren Bewusstsein für klimabezogene Risiken zu stärken. In der Aufsichtsmitteilung schildert die FINMA ihre konkreten Erwartungen betreffend den Umgang mit Klimarisiken durch die Institute.
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FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2023
Am 30. Januar 2023 hat die FINMA die Aufsichtsmitteilung 02/2023 veröffentlicht, in welcher sie über den Stand des Bewilligungsprozesses der Vermögensverwalter und Trustees, die seit Inkrafttreten des FINIG am 1. Januar 2020 bewilligungspflichtig wurden, informiert.
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