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Verjährung

Bundesgericht zu Retrozessionen im Rahmen von Execution Only

Rechtsprechung
Bankrecht

Urteil des Bundesgerichts 4A_601/2021 vom 8. September 2022

Am 8. September 2022 hat das Bundesgericht einen Entscheid betreffend Auskunfts- und Herausgabepflicht bei Retrozessionen gefällt. Materiellrechtlich hatte es Fragen der Herausgabepflicht von Retrozessionen im Rahmen einer Konto-/Depotbeziehung (sog. Execution Only) sowie des Zeitpunkts des Beginns der Verjährung der Auskunfts- und Herausgabeansprüche zu beurteilen. Ob im Rahmen von sog. Execution-Only-Verhältnissen eine Herausgabepflicht besteht, liess es dennoch offen. Betreffend die Anspruchsverjährung hielt es an seiner Praxis gemäss Leiturteil BGE 143 III 348 fest, wonach für den Verjährungsbeginn von Herausgabe- resp. Auskunftsansprüchen der Zeitpunkt der Fälligkeit, welche im Zeitpunkt des Zugangs der Vorteile beim Beauftragten entsteht, massgebend ist.
iusNet BR-KR 28.10.2022