Die Verfügung 795/01 vom 4. November 2021 der UEK i.S. Roche Holding AG behandelte die Anwendung von Art. 37 FinfraV-FINMA. Zum einen war fraglich, ob diese Norm überhaupt gesetzmässig sei, und zum anderen – falls diese Bestimmung zur Anwendung gelangt – ob davon auch eine organisierte Gruppe erfasst sei. Die UEK liess beide Fragen offen und gewährte dem Aktionärspool schliesslich gestützt auf Art. 136 Abs. 1 lit. b FinfraG eine Ausnahme von der Angebotspflicht.