Im Urteil 4A_455/2022 vom 26. Januar 2023 hatte das Bundesgericht zwei Fragen zu beurteilen: Zum einen - die Zulässigkeit der Geltendmachung einer Forderung in Schweizer Franken, obwohl die Schuld in einer Fremdwährung bestand. Zum anderen - das Vorliegen einer Verletzung der vertraglichen Pflichten durch eine Bank im Rahmen von Termingeschäften bei Ausübung eines Margin Calls.