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SRO-Reglemente

Rechtsnatur der Reglemente der Selbstregulierungsorganisationen (SRO) und der darauf basierenden Sanktionen

Kommentierung
Geldwäscherei
Reglemente von Selbstregulierungsorganisationen gemäss Art. 24 ff. GwG sind nach herrschender Ansicht in Lehre und bundesgerichtlicher Rechtsprechung privatrechtliche Vereinbarungen. Das Bundesgericht behielt sich im Urteil 2C_887/2017 vom 23. März 2021 in einem obiter dictum vor, die Rechtsnatur solcher Reglemente in Zukunft neu zu beurteilen. Ausschlaggebend dafür war das Inkrafttreten von FIDLEG/FINIG, wodurch die Möglichkeit für Finanzintermediäre nach Art. 2 Abs. 3 GwG, sich der FINMA direkt zu unterstellen (als sog. «DUFI»), wegfiel.
Jan Heller
iusNet BR-KR 25.05.2022

Privatrechtliche Natur von SRO-Reglementen? Anzeichen für eine Praxisänderung

Rechtsprechung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Urteil 2C_887/2017 des schweizerischen Bundesgerichts vom 23. März 2021

Im Urteil 2C_887/2017 vom 23. März 2021 hatte das Bundesgericht die Rechtsnatur des Reglements einer Selbstregulierungsorganisation zu beurteilen (SRO-Reglement), welche nach seiner ständigen Rechtsprechung als privatautonome Vereinbarung zu qualifizieren sind. In casu handelte es sich um ein SRO-Reglement i.S.v. Art. 25 GwG. Angesichts der wesentlichen öffentlichen Aufgabe, welche die Selbstregulierung bei der Bekämpfung der Geldwäscherei in den letzten Jahren erlangt hat, wäre künftig die Qualifikation der SRO-Reglemente als öffentlich-rechtlicher Natur nicht auszuschliessen.
iusNet BR-KR 25.05.2022