Am 1. Juli 2022 ist die revidierte Liquiditätsverordnung (LiqV) in Kraft getreten, deren verschärfte Vorgaben betreffend Liquiditätsbedarf von systemrelevanten Banken das bisherige Liquiditätsregime ersetzt und zu höheren und risikogerechteren Liquiditätsanforderungen führt. Neu ist zwischen besonderen Grundanforderungen und institutsspezifischen Anforderungen an die Liquidität, welche die FINMA im Einzelfall festlegen kann, zu unterscheiden.