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Der L-QIF – liberaler Lichtblick oder falsche Hoffnung?

Kommentierung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Der Beitrag verschafft einen Überblick der jüngsten Novelle im Schweizer Kollektivanlagenrecht – dem «Limited Qualified Investor Fund» (L-QIF). Unter Bezugnahme zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes geht der Autor in Kürze auf die Tatbestandsmerkmale des neuen Rechtsgefässes ein. Hierbei stehen die aufsichtsrechtlichen Liberalisierungen des L-QIF im Vordergrund. Abgerundet wird der Beitrag mit einer kurzgebundenen und kritischen Würdigung dieser regulatorischen Neuerung.
Damian Sieradzki
iusNet BR-KR 28.10.2021

L-QIF und die Änderung des Kollektivanlagengesetzes

Gesetzgebung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht

Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Fondskategorie

Ab voraussichtlich Mitte 2022 soll in der Schweiz eine neue Fondskategorie zur Verfügung stehen, die von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht befreit ist und auch nicht der Aufsicht der FINMA unterliegt: der Limited Qualified Investor Fund (L-QIF). Ein L-QIF darf nur eine der bestehenden Rechtsformen schweizerischer kollektiver Kapitalanlagen aufweisen und ist nur qualifizierten Anlegern zugänglich. Er zeichnet sich zudem durch liberale Anlage- und Risikoverteilungsvorschriften aus.
iusNet BR-KR 28.10.2021