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Insiderhandel

Ausgewählte Unterschiede des straf- und aufsichtsrechtlichen Insiderverbotes

Kommentierung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Im Aufsichtsrecht existiert z.B. die im Insiderstrafrecht (noch) geltende, umstrittene Unterscheidung der Täterkategorien nach Primär-, Sekundär- und Tertiärinsidern resp. der (danach) abgestufte Sanktionsrahmen nicht. Die Abweichungen des straf- und aufsichtsrechtlichen Insidertatbestandes sind insgesamt (eher) geringfügig, obwohl sich die entsprechenden Sanktionsmittel, Verfahrensgrundsätze und Zuständigkeiten im Aufsichts- und Strafrecht klar unterscheiden. Der Beitrag analysiert das Verhältnis straf- und aufsichtsrechtlicher Insidertatbestände im Detail.
Richard Lötscher
iusNet BR-KR 24.11.2022

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-664/2020 vom 4. Juli 2022

Rechtsprechung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
In seinem Urteil B-664/2020 vom 4. Juli 2022 setzte sich das Bundesverwaltungsgericht mit diversen Fragen rund um die Ausnützung von Insiderinformationen sowie weiteren möglichen Verletzungen des Aufsichtsrechts auseinander. Im Fokus stand unter anderem die Frage eines möglichen Verstosses gegen die Richtlinien der SBVg zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Finanzanalyse durch ein Umgehungsgeschäft, indem der Finanzanalyst die Transaktion über Dritte (i.c. Konti seiner Ehefrau) durchführt. Damit war auch die Frage der Rechtmässigkeit der Gewinneinziehung durch die FINMA verbunden, welche das Bundesverwaltungsgericht angesichts des Umgehungstatbestandes und unter Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise bejaht hat.
iusNet BR-KR 29.09.2022