Mit Entscheid vom 3. Oktober 2023 weist das Handelsgericht sämtliche Rechtsbegehren (soweit es darauf eintritt) einer Bankkundin gegen die Bank auf Schadenersatz aus Sorgfalts- und Treuepflichtverletzungen im Zusammenhang mit Devisentransaktionen und auf Rückerstattung von Retrozessionen ab. Es geht dabei auf die Thematik der Genehmigungsfiktion ein, ohne auf die Vertragsqualifikation (Vermögensverwaltung oder Execution Only-Verhältnis) näher einzugehen.