In seinem Urteil vom 17. April 2023 äussert sich das Bundesgericht zur Frage der Einziehung von Bargeld, wenn keine Verurteilung wegen Geldwäsche vorliegt. Dem zu beurteilenden Fall lag ein Sachverhalt zugrunde, wo bei einer Grenzkontrolle eines Autofahrers mit Kokain kontaminierte Geldbündel gefunden wurden und das anschliessende Strafverfahren wegen Geldwäscherei eingestellt wurde.