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deliktische Vermögenswerte

Ausservertraglicher Schadenersatzanspruch bei Geldwäscherei

Rechtsprechung
Geldwäscherei

Urteil des Handelsgerichts Zürich HG210122-O vom 3. Juli 2023

Am 10. April 2024 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich ein Urteil (HG210122-O vom 3. Juli 2023) veröffentlicht, in welchem es sich mit einer ausservertraglichen Schadensersatzklage einer ausländischen Gesellschaft gegenüber einer Schweizer Bank auseinandersetzte, weil letztere angeblich die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Das Handelsgericht äussert sich dabei zu einzelnen Voraussetzungen eines ausservertraglichen Schadensersatzanspruchs vor dem Hintergrund des Geldwäschereivorwurfs sowie diversen in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsfragen, wie insbesondere dem Schutznormcharakter der GwG-Vorschriften, dem Zusammenspiel von GwG und strafrechtlichem Geldwäschereitatbestand, Anforderungen an Eventualvorsatz etc.

Geldwäschereirisiken im Kunsthandel

Fachbeitrag
Das Schweizer Dispositiv zur Geldwäschereiabwehr beschränkt sich nicht auf Finanzintermediäre, sondern betrifft alle Personen, die mit Vermögenswerten direkt oder indirekt in Berührung kommen. Gewisse Branchen sind dabei besonders anfällig, für Geldwäschereizwecke missbraucht zu werden. Der Kunstmarkt gehört aufgrund seiner Eigentümlichkeiten dazu. Dieser Beitrag will aufzeigen, was für Anfälligkeiten der Kunstmarkt für Geldwäscherei aufweist, welche Regeln von den Marktteilnehmern zu beachten sind und welche Vorkehrungen sie zur Vermeidung von Geldwäschereirisiken treffen können.
SJZ-RSJ 8/2021 | S. 375