Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat sich am 5. Oktober 2021 erneut mit der Frage der auftragsrechtlichen Herausgabe von Retrozessionen bei Execution-Only-Verhältnissen auseinandergesetzt. Im Vordergrund der Beurteilung stand die Frage, ob das Vorliegen eines Interessenkonflikts auf der Seite des Auftragnehmers für den Herausgabeanspruch erforderlich ist.