iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Aktienrecht

Bundesgericht, Urteil 4A 369/2023 vom 3. Januar 2024

Rechtsprechung
Compliance
Im Urteil 4A 369/2023 vom 3. Januar 2024 hatte das Bundesgericht zu beurteilen, bis zu welchem Zeitpunkt, Gesellschafter, die mindestens 20 % des Grundkapitals vertreten, den Abschluss nach anerkanntem Standard für ein bestimmtes Geschäftsjahr verlangen können. Weder das Gesetz noch die Gesetzesmaterialien äussern sich explizit dazu. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und hielt fest, dass das Recht, einen Abschluss nach einem anerkannten Standard zu verlangen, spätestens sechs Monate vor dem Stichtag der Abschlussbilanz des betreffenden Geschäftsjahrs ausgeübt werden muss.

Die Aktienrechtsrevision aus dem Blickwinkel von Finanzierungstransaktionen

Fachbeitrag
Bankrecht
Privatrecht
Vertragsrecht

Was bei Finanzierungstransaktionen infolge des neuen Aktienrechts zu beachten ist

Während das revidierte Aktienrecht Erleichterungen und mehr Flexibilität in verschiedenen Bereichen des Gesellschaftsrechts mit sich bringt, hat es auch Auswirkungen auf Finanzierungstransaktionen. Vor allem im Hinblick auf Gesellschaftsbeschlüsse, die üblicherweise im Zusammenhang mit Finanzierungen als Auszahlungsvoraussetzung (engl. conditions precedent) eingeholt werden müssen, gibt es einige nennenswerte Anpassungen; beispielsweise die Möglichkeit, Generalversammlungsbeschlüsse schriftlich zu fassen. Weiter wirkt sich die Aktienrechtsrevision auch punktuell auf die Kreditdokumentation aus. Dabei spielen die angepassten Bestimmungen über die Kapitalstrukturierung und den Kapitalschutz eine zentrale Rolle. Schliesslich bringt sie Veränderungen im Sanierungsrecht mit sich, wie zum Beispiel die zwingende Stundung von Zinsforderungen beim Rangrücktritt.
Tatiana Ayranova
Sammy Guidoum
Charlotte Rüegg
iusNet BR-KR 27.04.2023