Garantievertrag zwischen Privatperson als Garant und Bank – Anfechtung gestützt auf Irrtum, absichtliche Täuschung und Rechtsmissbrauch
Garantievertrag zwischen Privatperson als Garant und Bank – Anfechtung gestützt auf Irrtum, absichtliche Täuschung und Rechtsmissbrauch
Garantievertrag zwischen Privatperson als Garant und Bank – Anfechtung gestützt auf Irrtum, absichtliche Täuschung und Rechtsmissbrauch
1. Sachverhalt
Der Beschwerdeführer hielt indirekt die Stammanteile an der D. GmbH, die ihrerseits Eigentümerin des Hôtel du G. war. Darüber hinaus fungierte er als Vorsitzender der Geschäftsführung der D. GmbH. Die D. GmbH bezweckte den Umbau des Hôtels du G. in Luxuswohnungen.
Zur Finanzierung der Renovations- und Umbauarbeiten stellte die Bank B. (nachfolgend Beschwerdegegnerin) einen grundpfandgesicherten Hypothekarkredit über max. CHF 98'400'000 zur Verfügung.
Am 14. Februar 2013 kündigte die Bank den Kreditvertrag und stellte den Kredit, der zu diesem Zeitpunkt im Betrag von CHF 87'586'500 beansprucht worden war, auf den nächstmöglichen Termin fällig. Daraufhin vereinbarten die Parteien in einem Zusatzvertrag, dass der Kredit bis Ende 2013 zurückbezahlt werden soll und mit dem Verkaufserlös der Eigentumswohnungen jeweils der Kredit zurückgeführt werden muss.
Nach weiteren Verhandlungen vereinbarten der Beschwerdeführer und die Bank, dass CHF 7'250'000 anstatt zur Rückführung des Kredits für die Weiterführung der Renovationsarbeiten eingesetzt werden können. Im Gegenzug verlangte die Bank vom Beschwerdeführer eine Garantie. Am 21. Februar 2014...
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