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Irrtum

Garantievertrag zwischen Privatperson als Garant und Bank – Anfechtung gestützt auf Irrtum, absichtliche Täuschung und Rechtsmissbrauch

Rechtsprechung
Vertragsrecht
Privatrecht
Ein Garant (Privatperson) berief sich gestützt auf Irrtum, absichtliche Täuschung und Rechtsmissbrauch auf die Ungültigkeit eines Garantievertrags zugunsten der finanzierenden Bank. Er machte unter anderem geltend, dass die Garantie die Bank zur Zusammenarbeit mit dem Garanten und dem Abschluss eines Bauprojekts verpflichtet hätte. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab.
iusnet BR-KR 27.02.2025