Urteil des Bundesgerichts BGer 4A_439/2023 vom 9. September 2024
Ein Garant (Privatperson) berief sich gestützt auf Irrtum, absichtliche Täuschung und Rechtsmissbrauch auf die Ungültigkeit eines Garantievertrags zugunsten der finanzierenden Bank. Er machte unter anderem geltend, dass die Garantie die Bank zur Zusammenarbeit mit dem Garanten und dem Abschluss eines Bauprojekts verpflichtet hätte. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab.