BX Swiss: Revision der Bestimmungen zur Ad hoc‐Publizität und zu den Regelmeldepflichten
BX Swiss: Revision der Bestimmungen zur Ad hoc‐Publizität und zu den Regelmeldepflichten
BX Swiss: Revision der Bestimmungen zur Ad hoc‐Publizität und zu den Regelmeldepflichten
Mit dem Ziel der Anpassung an internationale Standards sowie zur Erhöhung der Klarheit und Übersichtlichkeit der bestehenden Regelungen hat die BX Swiss ihre Bestimmungen zur Ad hoc-Publizität und zu den Regelmeldepflichten revidiert. Die Revision betrifft das Kotierungsreglement (KR) und das Reglement für die Kotierung von kollektiven Kapitalanlagen. Darüber hinaus erfolgt die Konkretisierung der Bestimmungen über die Ad hoc-Publizität des Kotierungsreglements mit der neuen Weisung zur Ad hoc-Publizität sowie die Zusammenführung der Regelmeldepflichten für alle Börsensegmente in einer einzigen Weisung. Die revidierten Regularien treten am 1. Mai 2023 in Kraft.
Betreffend Ad hoc-Publizität wird das Kotierungsreglement insofern geändert, als Ziff. 16.1 und 16.4 neu von «kursrelevantenTatsachen» und nicht mehr von «potenziell kursrelevanten Tatsachen» spricht. Weiter geht Ziff. 16.2 neu vom «verständigen Marktteilnehmer» und nicht mehr vom «durchschnittlichen Marktteilnehmer» aus. Schliesslich wird die bisherige Praxis der BX Swiss betreffend Ad hoc-Flagging explizit festgehalten, wonach Ad hoc-Mitteilungen einleitend als solche zu bezeichnen sind (Ziff....
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