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BX Swiss

BX Swiss: Revision der Bestimmungen zur Ad hoc‐Publizität und zu den Regelmeldepflichten

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Mit dem Ziel der Anpassung an internationale Standards sowie zur Erhöhung der Klarheit und Übersichtlichkeit der bestehenden Regelungen hat die BX Swiss ihre Bestimmungen zur Ad hoc-Publizität und zu den Regelmeldepflichten revidiert. Die Bestimmungen über die Ad hoc-Publizität werden zusätzlich in einer neuen Weisung konkretisiert; weiter werden die Konkretisierungen der Regelmeldepflichten für alle Börsensegmente in einer einzigen Weisung zusammengeführt. Die revidierten Regularien treten am 1. Mai 2023 in Kraft.
iusNet BR-KR 30.03.2023