Mit dem Ziel der Anpassung an internationale Standards sowie zur Erhöhung der Klarheit und Übersichtlichkeit der bestehenden Regelungen hat die BX Swiss ihre Bestimmungen zur Ad hoc-Publizität und zu den Regelmeldepflichten revidiert. Die Bestimmungen über die Ad hoc-Publizität werden zusätzlich in einer neuen Weisung konkretisiert; weiter werden die Konkretisierungen der Regelmeldepflichten für alle Börsensegmente in einer einzigen Weisung zusammengeführt. Die revidierten Regularien treten am 1. Mai 2023 in Kraft.