iusNet BR-KR 6/2022
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[simplenews-subscriber:user:field-tokenfield] [simplenews-subscriber:user:field-name-account] Gerne möchten wir Sie auf unsere neue Ausgabe aufmerksam machen. Am 1. Januar 2023 wird das revidierte GwG in Kraft treten. Andrea Huber befasst sich damit in ihrem Fachbeitrag und gewährt einen Überblick über die wesentlichen Punkte der Revision. Diese sind insbesondere die Überprüfung der Identität des wirtschaftlich Berechtigten, die periodische Prüfung und Aktualisierung der Kundendaten als generelle und explizite Pflicht der Finanzintermediäre sowie Änderungen im Meldewesen. |
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