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iusNet BR-KR 4/2022

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Gerne möchten wir Sie auf unsere neue Ausgabe aufmerksam machen.

Widersprüchliches Verhalten findet keinen Rechtsschutz - wenn ein Kunde eine risikoreiche Anlagepolitik akzeptiert hat, kann er sich nicht im Nachhinein darauf berufen, eine konservativere Anlagestrategie hätte seinem Profil mehr entsprochen. Jan Heller kommentiert in seinem Beitrag den Bundesgerichtsentscheid vom 23. Oktober 2020, in dem das Bundesgericht auf die Pflichten der Vermögensverwalter und die vertraglichen Haftungsansprüche gegen Vermögensverwalter eingeht. Eine Zusammenfassung des Urteils finden Sie in der Rubrik Rechtsprechung.

 

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