Während z.B. Devisenhandel in der Schweiz insiderstrafrechtlich stets irrelevant ist, kann dieser vom aufsichtsrechtlichen Insiderverbot erfasst sein. Dieses einfache Beispiel soll zeigen, dass ein kurzer Exkurs zu den Unterschieden des straf- und aufsichtsrechtlichen Insidertatbestandes angebracht ist. Der Beitrag zeigt die wichtigsten Unterschiede auf.