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Anforderungen an eine Verzichtserklärung im Rahmen eines Enforcementverfahrens gegen natürliche Personen

Anforderungen an eine Verzichtserklärung im Rahmen eines Enforcementverfahrens gegen natürliche Personen

Jurisprudence
Aufsicht

Anforderungen an eine Verzichtserklärung im Rahmen eines Enforcementverfahrens gegen natürliche Personen

Bei einem durch die FINMA beaufsichtigten Institut stellte die FINMA schwere Verletzungen aufsichtsrechtlicher Bestimmungen fest. Gegen die mutmasslich dafür verantwortliche Person eröffnete die FINMA im Oktober 2021 ein Enforcementvefahren. Mit Schreiben vom 15. Mai 2022 bestätigte die betroffene Person auf eigene Initiative gegenüber der FINMA hin, dass sie zukünftig keine durch die FINMA beaufsichtigte Tätigkeit mehr aufnehmen werde und diese Erklärung bedingungslos erfolge.

Die FINMA erwog, dass Enforcementverfahren insbesondere die Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands und die präventiv wirkende Sanktionierung von Gesetzesverstössen zum Ziel habe (E. 7). Gestützt auf Art. 33 FINMAG könne sie für eine schwere Verletzung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der hierfür verantwortlichen Person die Tätigkeit in leitender Stellung bei einer oder einem von ihr Beaufsichtigten für die Dauer von bis zu fünf Jahren untersagen (E. 8). Dabei habe die FINMA in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages das Prinzip der Verhältnismässigkeit zu wahren (E. 8).

In casu erwies sich die Weiterführung des Enforcementverfahrens gegen die verdächtige Person aufgrund ihres...

iusNet BR-KR 22.12.2022

 

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