Im Urteil 4A 496/2023 vom 27. Februar 2024 lag dem Bundesgericht zur Beurteilung ein Execution-only-Verhältnis vor, im dessen Rahmen der Kunde durch die Annahme von AGB auf die Herausgabe von Retrozessionen verzichtet haben sollte. Zu beurteilen war zum einen die Ungewöhnlichkeit einer solchen AGB-Klausel sowie ob in casu ein gültiger Verzicht des Kunden vorlag. Das Bundesgericht rekapitulierte insbesondere die Voraussetzungen für einen gültigen Verzicht; hingegen konnte die Frage, ob im Rahmen von Execution-only-Verhältnissen grundsätzlich eine Herausgabepflicht besteht, wieder offengelassen werden.