Der Bundesrat legte in seinem Bericht von Ende letzten Jahres zur 2019 eingeführten FinTech-Bewilligung drei Stossrichtungen zu deren Weiterentwicklung fest. Vorliegend werden diese den in Lehre und Praxis geäusserten wesentlichen Kritikpunkten an der bestehenden Regelung gegenübergestellt. Darauf basierend wird analysiert, inwiefern die vorgeschlagene Weiterentwicklung geeignet erscheint, die Innovation im Finanzmarkt zu fördern und die Bedürfnisse der Branche zu erfüllen.