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Aufsichtsrecht

Rundschreiben "Konsolidierte Aufsicht nach BankG und FINIG"

Gesetzgebung
Bankrecht
Regulierung / Finanzmarktregulierung

FINMA eröffnet Anhörung zu neuem Rundschreiben

Anfang September 2024 hat die FINMA die Anhörung zu einem neuen Rundschreiben betreffend konsolidierte Aufsicht nach BankG und FINIG eröffnet. Im Kern möchte die FINMA damit mehr Klarheit und Transparenz zu ihrer Aufsichtspraxis im Bereich der konsolidierten Aufsicht schaffen. Das Rundschreiben präzisiert den Umfang sowie den Inhalt der konsolidierten Aufsicht. Die Anhörung dauert noch bis am 1. November 2024.
iusNet BR-KR 26.09.2024

Das Berne Financial Services Agreement – was bringt es dem Finanzplatz Schweiz?

Fachbeitrag
Bankrecht
Aufsicht
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben am 21. Dezember 2023 das “Berne Financial Services Agreement” unterzeichnet. Dieses sieht die Anerkennung der Gleichwertigkeit bestimmter Bereiche der Regulierung des Geschäfts mit professionellen und vermögenden Kunden in den Sektoren Banken, Wertpapierdienstleistungen, Versicherungen, Vermögensverwaltung und Finanzmarktinfrastrukturen vor. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick zum Inhalt des Abkommens, ordnet dieses in das Schweizer Recht ein und stellt es unter Berücksichtigung der öffentlichen Reaktionen der Zielsetzung des Bundes gegenüber.
Lukas Staub
iusNet BR-KR 28.03.2024

Die Anlageberatung

Fachbeitrag

Eine Frage der berechtigten Erwartung

Der Beitrag beleuchtet das grundsätzliche Verhältnis von Vertrags- und Aufsichtsrecht, insbesondere den Einfluss des Vertragsrechts auf das Aufsichtsrecht. Am Beispiel der Tatbestandsmerkmale der Anlageberatung soll die praktische Bedeutung vertragsrechtlicher Kriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung gezeigt werden. Die Konsequenzen der Wechselwirkung mit dem Vertragsrecht auf die persönliche Anlageempfehlung werden beschrieben. Insbesondere die Analyse der sog. transaktionsbezogenen Anlageberatung führt zu Erkenntnissen, welche einige Diskursteilnehmer überraschen mögen. Mit der hier vorgestellten Auslegung der transaktionsbezogenen Anlageberatung kann auch die Vertragsfreiheit im Rahmen des FIDLEG angemessen berücksichtigt werden.
SJZ-RSJ 20/2021 | S. 955