iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Herausgabepflicht

Retrozessionen im Rahmen von Execution-Only-Beziehungen

Rechtsprechung
Bankrecht

Urteil des Bundesgerichts 4A 496/2023 vom 27. Februar 2024

Im Urteil 4A 496/2023 vom 27. Februar 2024 lag dem Bundesgericht zur Beurteilung ein Execution-only-Verhältnis vor, im dessen Rahmen der Kunde durch die Annahme von AGB auf die Herausgabe von Retrozessionen verzichtet haben sollte. Zu beurteilen war zum einen die Ungewöhnlichkeit einer solchen AGB-Klausel sowie ob in casu ein gültiger Verzicht des Kunden vorlag. Das Bundesgericht rekapitulierte insbesondere die Voraussetzungen für einen gültigen Verzicht; hingegen konnte die Frage, ob im Rahmen von Execution-only-Verhältnissen grundsätzlich eine Herausgabepflicht besteht, wieder offengelassen werden.
iusNet BR-KR 25.04.2024

Bundesgericht, Urteil 4A_350/2023 vom 21. November 2023

Rechtsprechung
Bankrecht

Beschwerde gegen das Teilurteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 22. Mai 2023 (HG190111-O)

Das Urteil des Bundesgerichts 4A_350/2023 vom 21. November 2023 betrifft einen Rechtsstreit zwischen einer Vermögensverwalterin (Beschwerdeführerin) und einer Stiftung in Liquidation (Beschwerdegegnerin). Die Beschwerdegegnerin wirft der Vermögensverwalterin vor, sie durch unnötige Kosten bei Anlagen und einbehaltene Retrozessionen geschädigt zu haben. Da die Verwaltungsräte der Vermögensverwalterin zugleich auch als Stiftungsräte bei der Beschwerdegegnerin fungierten, stellte sich die Frage der Wissenszurechnung und einer möglichen Genehmigung der Investitionen durch die Beschwerdegegnerin. Zu beurteilen war des Weiteren der Auskunfts- und Herausgabeanspruch der Beschwerdegegnerin betreffend Retrozessionen. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung des Handelsgerichts betreffend den Auskunftsanspruch und wies die Beschwerde ab.
iusNet BR-KR 29.02.2024

Herausgabepflicht von Retrozessionen bei Execution Only (Art. 400 OR)

Rechtsprechung
Bankrecht

Urteil und Beschluss des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 5. Oktober 2021 (HG190234-O)

Während das Bundesgericht sich bislang noch nicht zum auftragsrechtlichen Herausgabeanspruch betreffend Retrozessionen bei Execution-Only-Verhältnissen geäussert hat, hat sich das Handelsgericht des Kantons Zürich am 5. Oktober 2021 damit erneut auseinandergesetzt. Demnach ist der Beauftragte grundsätzlich und unabhängig von einem allfälligen Interessenkonflikt zur Rechenschaftsabgabe über von Dritten erhaltene Vorteile und zur Herausgabe derjenigen, die einen inneren Zusammenhang zur Auftragsausführung haben, verpflichtet.
iusNet BR-KR 24.02.2022