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Bundesgericht, Urteil 4A_350/2023 vom 21. November 2023

Rechtsprechung
Bankrecht

Bundesgericht, Urteil 4A_350/2023 vom 21. November 2023

Das Urteil des Bundesgerichts 4A_350/2023 vom 21. November 2023 betrifft einen Rechtsstreit zwischen einer Vermögensverwalterin (Beschwerdeführerin) und einer Stiftung in Liquidation (Beschwerdegegnerin). Die Beschwerdegegnerin wirft der Vermögensverwalterin vor, sie durch unnötige Kosten bei Anlagen und einbehaltene Retrozessionen geschädigt zu haben. Zentrale zu beurteilende Fragen in diesem Zusammenhang betrafen die Frage der Wissenszurechnung bei juristischen Personen und einer möglichen Genehmigung der Investitionen durch die Beschwerdegegnerin sowie der Auskunfts- und Herausgabeanspruch der Beschwerdegegnerin betreffend Retrozessionen.
iusNet BR-KR 29.02.2024

"Staking" – FINMA publiziert Aufsichtsmitteilung zu Staking

Gesetzgebung
Bankrecht

"Staking" – FINMA publiziert Aufsichtsmitteilung zu Staking

Kurz vor Weihnachten hat die FINMA die Aufsichtsmitteilung 08/2023 zu Staking publiziert. Darin erläutert sie die finanzmarktrechtliche Einordung der Staking-Dienstleistungen für Kunden. Thematisiert werden insbesondere die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte aus der Konkursmasse im Konkurs des Verwahrers, die bankenrechtlichen Bewilligungspflichten und die Kapitalanforderungen bei bewilligten Instituten.
iusNet BR-KR 29.02.2024

Das Berne Financial Services Agreement – was bringt es dem Finanzplatz Schweiz?

Fachbeitrag
Bankrecht
Aufsicht
Regulierung / Finanzmarktregulierung

Das Berne Financial Services Agreement – was bringt es dem Finanzplatz Schweiz?

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben am 21. Dezember 2023 das “Berne Financial Services Agreement” unterzeichnet. Dieses sieht die Anerkennung der Gleichwertigkeit bestimmter Bereiche der Regulierung des Geschäfts mit professionellen und vermögenden Kunden in den Sektoren Banken, Wertpapierdienstleistungen, Versicherungen, Vermögensverwaltung und Finanzmarktinfrastrukturen vor. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick zum Inhalt des Abkommens, ordnet dieses in das Schweizer Recht ein und stellt es unter Berücksichtigung der öffentlichen Reaktionen der Zielsetzung des Bundes gegenüber.
Lukas Staub
iusNet BR-KR 28.03.2024

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