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Bankrecht
Die Totalrevision des Rundschreibens 2008/21 "Operationelle Risiken - Banken" - Überblick und Einordnung
Das Rundschreiben 2008/21 "Operationelle Risiken - Banken" der FINMA wird einer Teilrevision unterzogen. Zwei grosse Änderungen stehen an: Zum einen, dass neu das Thema der operationellen Resilienz aufgegriffen wird, zum anderen, dass der Umgang mit elektronischen Kundendaten nun allgemeiner als "Risiken kritische Daten" abgehandelt wird.
FinTech
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) – Übersicht und potentielle Auswirkungen auf die Schweiz
Mit der geplanten Verordnung über Märkte für Kryptowerte hat sich die EU zum Ziel gesetzt, einen Regulierungsrahmen für Crypto-Assets zu schaffen, der sowohl Innovation zulassen als auch mögliche Risiken beschränken soll. Wie gut dies gelingt und welche Auswirkungen dies für Schweizer Crypto-Projekte haben könnte, ist Gegenstand dieses Beitrages.
Benjamin Bürgi
Michael Kremer
FinTech
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Finanzmarktrechtliche Aspekte von Non-Fungible Tokens
Non-Fungible Tokens (NFTs) erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit und Verbreitung. NFTs sind rechtlich bislang kaum erfasst, weshalb viele Fragen offen sind. Der vorliegende Beitrag bietet eine übersichtliche Einführung zu NFTs und beleuchtet diese aus finanzmarktrechtlicher Warte.
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Aufsicht
Finanzdienstleistungen
Vermeidung von Greenwashing auf dem Schweizer Finanzplatz
Die steigende Zahl von Finanzprodukten und -dienstleistungen, die als "grün", "umweltfreundlich" oder mit der Bezeichnung "ESG (Environmental, Social, Governance)" angeboten werden, bringt das Risiko von Greenwashing mit sich. Dieses gilt es mit entsprechenden Massnahmen zu vermeiden.
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Finanzmarktinfrastrukturen
Finanzinstitute
Ausgewählte Aspekte zur FINMA-Bewilligungspraxis für Vermögensverwalter und Trustees
Seit dem 1. Januar 2020 benötigen Vermögensverwalter und Trustees neu eine Bewilligung zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich im Finanzinstitutsgesetz ("FINIG") sowie im Finanzdienstleistungsgesetz ("FIDLEG"), wobei letzteres auf Trustees nicht anwendbar ist, sofern keine Finanzdienstleistungen im Sinne des FIDLEG erbracht werden.
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