Ausgewählte Aspekte zur FINMA-Bewilligungspraxis für Vermögensverwalter und Trustees
Seit dem 1. Januar 2020 benötigen Vermögensverwalter und Trustees neu eine Bewilligung zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich im Finanzinstitutsgesetz ("FINIG") sowie im Finanzdienstleistungsgesetz ("FIDLEG"), wobei letzteres auf Trustees nicht anwendbar ist, sofern keine Finanzdienstleistungen im Sinne des FIDLEG erbracht werden.
Vermeidung von Greenwashing auf dem Schweizer Finanzplatz
Die steigende Zahl von Finanzprodukten und -dienstleistungen, die als "grün", "umweltfreundlich" oder mit der Bezeichnung "ESG (Environmental, Social, Governance)" angeboten werden, bringt das Risiko von Greenwashing mit sich. Dieses gilt es mit entsprechenden Massnahmen zu vermeiden.
Finanzmarktrechtliche Aspekte von Non-Fungible Tokens
Non-Fungible Tokens (NFTs) erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit und Verbreitung. NFTs sind rechtlich bislang kaum erfasst, weshalb viele Fragen offen sind. Der vorliegende Beitrag bietet eine übersichtliche Einführung zu NFTs und beleuchtet diese aus finanzmarktrechtlicher Warte.
Die Totalrevision des Rundschreibens 2008/21 "Operationelle Risiken - Banken" - Überblick und Einordnung
Das Rundschreiben 2008/21 "Operationelle Risiken - Banken" der FINMA wird einer Teilrevision unterzogen. Zwei grosse Änderungen stehen an: Zum einen, dass neu das Thema der operationellen Resilienz aufgegriffen wird, zum anderen, dass der Umgang mit elektronischen Kundendaten nun allgemeiner als "Risiken kritische Daten" abgehandelt wird.
Teilrevidierte Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
Die FINMA hat die Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA) teilrevidiert und die definitive Fassung am 2. November 2022 veröffentlicht. Zusammen mit dem revidierten Reglement der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes SRO-SVV wird die GwV-FINMA am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
FINMA veröffentlicht Rundschreiben "Operationelle Risiken und Resilienz - Banken"
Mit Medienmitteilung vom 13. Dezember 2022 veröffentlicht die FINMA das Rundschreiben "Operationelle Risiken und Resilienz - Banken", das einer Totalrevision unterzogen wurde. Hauptauslöser der Totalrevision waren technologische wie auch verschiedene internationale Entwicklungen, u.a. die revidierten Prinzipien des Basler Ausschusses zur operationellen Resilienz, die neu in das Rundschreiben aufgenommen werden.
Bundesrat veröffentlicht Bericht zu Anpassungen des Bankengesetzes vom 15. Juni 2018
Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat seinen Bericht zu Anpassungen des Bankengesetzes vom 15. Juni 2018 verabschiedet - de facto ein Rechenschaftsbericht über die in Artikel 1b (Innovationsförderung) im Bankengesetz verankerte "Fintech-Bewilligung".
Ablauf der Übergangsfrist gemäss Art. 74 Abs. 2 FINIG – Auswirkungen auf die Tätigkeit von Vermögensverwaltern und Trustees und deren Geschäftsmodelle
Am 31. Dezember 2022 lief für Vermögensverwalter und Trustees die Übergangsfrist gemäss Art. 74 Abs. 2 FINIG ab. Der Beitrag von Daniel S. Weber zeigt einerseits auf, welche Geschäftsmodelle zu keiner bewilligungspflichtigen Vermögensverwaltungs- und Trusteetätigkeit führen. Andererseits werden die aufsichts- und strafrechtlichen Konsequenzen erläutert, welche bei einer unerlaubten Tätigkeit drohen.
Mit Medienmitteilung vom 23. März 2023 informierte die FINMA über die vollständige Abschreibung der AT1-Anleihen. Sie erläutert darin kurz die Grundlagen auf die sie sich für die Massnahme gestützt hat und um was für Kapitalmarktinstrumente es sich bei AT1-Anleihen handelt, bzw. welche Instrumente von der Abschreibung betroffen sind.
Kann die FinTech-Bewilligung mit den Vorschlägen des Bundesrates die in sie gesetzten Erwartungen künftig erfüllen?
Der Bundesrat legte in seinem Bericht von Ende letzten Jahres zur 2019 eingeführten FinTech-Bewilligung drei Stossrichtungen zu deren Weiterentwicklung fest. Vorliegend werden diese den in Lehre und Praxis geäusserten wesentlichen Kritikpunkten an der bestehenden Regelung gegenübergestellt. Darauf basierend wird analysiert, inwiefern die vorgeschlagene Weiterentwicklung geeignet erscheint, die Innovation im Finanzmarkt zu fördern und die Bedürfnisse der Branche zu erfüllen.