Ausgewählte Aspekte zur FINMA-Bewilligungspraxis für Vermögensverwalter und Trustees
Seit dem 1. Januar 2020 benötigen Vermögensverwalter und Trustees neu eine Bewilligung zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich im Finanzinstitutsgesetz ("FINIG") sowie im Finanzdienstleistungsgesetz ("FIDLEG"), wobei letzteres auf Trustees nicht anwendbar ist, sofern keine Finanzdienstleistungen im Sinne des FIDLEG erbracht werden.
Finanzmarktrechtliche Aspekte von Non-Fungible Tokens
Non-Fungible Tokens (NFTs) erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit und Verbreitung. NFTs sind rechtlich bislang kaum erfasst, weshalb viele Fragen offen sind. Der vorliegende Beitrag bietet eine übersichtliche Einführung zu NFTs und beleuchtet diese aus finanzmarktrechtlicher Warte.
Mit Medienmitteilung vom 23. März 2023 informierte die FINMA über die vollständige Abschreibung der AT1-Anleihen. Sie erläutert darin kurz die Grundlagen auf die sie sich für die Massnahme gestützt hat und um was für Kapitalmarktinstrumente es sich bei AT1-Anleihen handelt, bzw. welche Instrumente von der Abschreibung betroffen sind.
SIX veröffentlicht Richtlinie betr. Krypto-Assets als Basiswert
Mitte Februar 2024 publizierte die SIX Exchange Regulation die neue Richtlinie betreffend Krypto-Assets als Basiswert sowie je eine revidierte Version des Zusatzreglements für die Kotierung von Exchange Traded Products und des Zusatzreglements für die Kotierung von Derivaten. Letztere regeln die angepassten Kotierungsanforderungen für Exchange Traded Products und Derivate mit Krypto-Assets als Basiswert.
Vernehmlassung zur Teilrevision des FINMAG und anderer Erlasse im Bereich der internationalen Amtshilfe
Am 20. September 2024 eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Änderung des FINMAG sowie weiterer Erlasse betreffend internationale Zusammenarbeit im Finanzmarktbereich; diese dauert bis am 3. Januar 2025. Geplant ist insbesondere das im Zusammenhang mit der Informationsübermittlung durch die FINMA an ausländische Aufsichtsbehörden stehende Kundenverfahren ganz oder teilweise aufzuheben sowie Rechtsgrundlagen für eine effiziente Kooperation der Schweizer Aufsichts- und Überwachungsbehörden bei Anerkennungs- und Prüfverfahren durch ausländische Behörden zu schaffen.