Die (fehlenden) privatrechtlichen Folgen der unterlassenen Erstellung eines Risikoprofils im Vermögensverwaltungsvertrag
Das Bundesgericht verwehrte einer Kundin eines unabhängigen Vermögensverwalters die Berufung auf die unterlassene Erstellung eines Risikoprofils. Vertraglich haben die Parteien ohnehin eine riskante Anlagestrategie vereinbart. Demnach bestätigte das Bundesgericht die vorinstanzliche Abweisung der Schadenersatzklage. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den (fehlenden) privatrechtlichen Folgen der unterlassenen Erstellung eines Risikoprofils.
Retrozessionen im Rahmen von Execution-Only-Beziehungen
Im Urteil 4A 496/2023 vom 27. Februar 2024 lag dem Bundesgericht ein Execution-only-Verhältnis vor, im dessen Rahmen der Kunde durch die Annahme von AGB auf die Herausgabe von Retrozessionen verzichtet haben sollte. Zu beurteilen war zum einen die Ungewöhnlichkeit einer solchen AGB-Klausel sowie ob ein gültiger Verzicht des Kunden vorlag.
Retrozessionen sind im Execution-only-Geschäft an den Kunden herauszugeben, wenn ein innerer Zusammenhang besteht. Dieser kann sich aus der Position, die dem Finanzdienstleister allein durch das eingegangene Geschäft eingeräumt wird, ergeben. Soll der Kunde auf die Herausgabe verzichten, muss er vorgängig gehörig über die Retrozessionen informiert werden.