LIBOR Zins-Swap Geschäft - Beurteilung der Transaktion im Lichte des Wegfalls des LIBOR
Das Handelsgericht Zürich stellt in einem Verfahren um Erlass vorsorglicher Massnahmen fest, dass der SARON (Swiss Average Rate Overnight) ein mit dem CHF LIBOR vergleichbarer alternativer Referenzzinssatz ist. Zins-Swap-Geschäfte, die auf den CHF LIBOR referenziert haben, gelten weiter und die Zinsen sind seit dem 1. Januar 2022 auf Basis des SARON zu berechnen.
Bundesgericht zu Retrozessionen im Rahmen von Execution Only
Am 8. September 2022 hat das Bundesgericht einen Entscheid betreffend Auskunfts- und Herausgabepflicht bei Retrozessionen gefällt. Materiellrechtlich waren Fragen der Herausgabepflicht von Retrozessionen im Rahmen einer Konto-/Depotbeziehung (sog. Execution Only) sowie des Zeitpunkts des Beginns der Verjährung der Auskunfts- und Herausgabeansprüche zu beurteilen.
Rechtliche Unschärfen bei Zins-Swaps im Lichte der Negativzinsen und der Ablösung des LIBOR
Das Handelsgericht Zürich befasst sich in einem diesen Sommer ergangenen Urteil im Zusammenhang mit Zins-Swap-Geschäften u.a. mit den Fragen inwiefern es zulässig war (i) die Zinszahlungspflicht in einem Negativzinsumfeld umzudrehen und (ii) den SARON als alternativen Referenzzinssatz nach Wegfall des CHF LIBOR zu verwenden.
FINMA veröffentlicht Rundschreiben "Operationelle Risiken und Resilienz - Banken"
Mit Medienmitteilung vom 13. Dezember 2022 veröffentlicht die FINMA das Rundschreiben "Operationelle Risiken und Resilienz - Banken", das einer Totalrevision unterzogen wurde. Hauptauslöser der Totalrevision waren technologische wie auch verschiedene internationale Entwicklungen, u.a. die revidierten Prinzipien des Basler Ausschusses zur operationellen Resilienz, die neu in das Rundschreiben aufgenommen werden.
Bundesrat veröffentlicht Bericht zu Anpassungen des Bankengesetzes vom 15. Juni 2018
Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat seinen Bericht zu Anpassungen des Bankengesetzes vom 15. Juni 2018 verabschiedet - de facto ein Rechenschaftsbericht über die in Artikel 1b (Innovationsförderung) im Bankengesetz verankerte "Fintech-Bewilligung".
Das neue Rundschreiben "Operationelle Risiken und Resilienz – Banken"
Das Management operationeller Risiken ist zentral im Risikomanagement von Banken. Nun hat die FINMA das zugehörige Rundschreiben revidiert. Dies bringt weitgehende Änderungen im Bereich IKT-Risiken und kritische Daten mit sich. Neu adressiert es auch das Thema der operationellen Resilienz. Das Kleinbankenregime wird ausgebaut und differenziert.
Die Aushebelung der fusionsrechtlichen Vorschriften mittels Notverordnung bei der Übernahme der Credit Suisse AG durch die UBS AG
Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Credit Suisse AG wurde anlässlich der ausserordentlichen Medienkonferenz vom 19. März 2023 die Übernahme durch die UBS AG verkündet. Zur Sicherstellung einer raschen und unkomplizierten Übernahme wurde namentlich Art. 10a der Notverordnung erlassen, um von den fusionsrechtlichen Bestimmungen abweichen zu können.
Kann die FinTech-Bewilligung mit den Vorschlägen des Bundesrates die in sie gesetzten Erwartungen künftig erfüllen?
Der Bundesrat legte in seinem Bericht von Ende letzten Jahres zur 2019 eingeführten FinTech-Bewilligung drei Stossrichtungen zu deren Weiterentwicklung fest. Vorliegend werden diese den in Lehre und Praxis geäusserten wesentlichen Kritikpunkten an der bestehenden Regelung gegenübergestellt. Darauf basierend wird analysiert, inwiefern die vorgeschlagene Weiterentwicklung geeignet erscheint, die Innovation im Finanzmarkt zu fördern und die Bedürfnisse der Branche zu erfüllen.
Die Aktienrechtsrevision aus dem Blickwinkel von Finanzierungstransaktionen
Am 1. Januar 2023 ist nach mehrjähriger Reformarbeit das revidierte Aktienrecht in Kraft getreten. Die umfangreiche Revision hatte unter anderem zum Ziel, das schweizerische Gesellschaftsrecht besser an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Aktienrechtsrevision aus dem Blickwinkel von Finanzierungstransaktionen.
Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen einen Anwalt im Zusammenhang mit einer Bankgeheimnisverletzung gut. Der Anwalt hatte im Rahmen eines Forderungsprozesses, den er für seinen Klienten geführt hatte, ein Dokument als Beweismittel eingereicht, das dem Bankgeheimnis unterworfene Informationen enthielt.