Teilrevidierte Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
Die FINMA hat die Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA) teilrevidiert und die definitive Fassung am 2. November 2022 veröffentlicht. Zusammen mit dem revidierten Reglement der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes SRO-SVV wird die GwV-FINMA am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Vom 30. März 2022 bis zum 7. Juli 2022 war der Entwurf der Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen Gegenstand der Vernehmlassung. An seiner Sitzung vom 23. November hat der Bundesrat diese verabschiedet. Die Verordnung konkretisiert die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange der Art. 964a ff. OR und soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
FINMA veröffentlicht Rundschreiben "Operationelle Risiken und Resilienz - Banken"
Mit Medienmitteilung vom 13. Dezember 2022 veröffentlicht die FINMA das Rundschreiben "Operationelle Risiken und Resilienz - Banken", das einer Totalrevision unterzogen wurde. Hauptauslöser der Totalrevision waren technologische wie auch verschiedene internationale Entwicklungen, u.a. die revidierten Prinzipien des Basler Ausschusses zur operationellen Resilienz, die neu in das Rundschreiben aufgenommen werden.
Bundesrat veröffentlicht Bericht zu Anpassungen des Bankengesetzes vom 15. Juni 2018
Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat seinen Bericht zu Anpassungen des Bankengesetzes vom 15. Juni 2018 verabschiedet - de facto ein Rechenschaftsbericht über die in Artikel 1b (Innovationsförderung) im Bankengesetz verankerte "Fintech-Bewilligung".
Am 23. Januar 2023 hat die FINMA die Aufsichtsmitteilung 01/2023 veröffentlicht. Diese richtet sich an Banken und Versicherungsunternehmen und verfolgt das Ziel, deren Bewusstsein für klimabezogene Risiken zu stärken. In der Aufsichtsmitteilung schildert die FINMA ihre konkreten Erwartungen betreffend den Umgang mit Klimarisiken durch die Institute.
Am 30. Januar 2023 hat die FINMA die Aufsichtsmitteilung 02/2023 veröffentlicht, in welcher sie über den Stand des Bewilligungsprozesses der Vermögensverwalter und Trustees, die seit Inkrafttreten des FINIG am 1. Januar 2020 bewilligungspflichtig wurden, informiert.
Am 14. März hat die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) ein Whitepaper zum so genannten Deposit Token (oder Buchgeld Token) publiziert. Vor dem Hintergrund von rechtlichen, ökonomischen und technischen Überlegungen, werden darin verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten von "tokenisiertem" Buchgeld auf der Blockchain aufgezeigt.
BX Swiss: Revision der Bestimmungen zur Ad hoc‐Publizität und zu den Regelmeldepflichten
Mit Wirkung ab 1. Mai 2023 hat die BX Swiss ihre Regularien revidiert. Der Fokus liegt auf Bestimmungen zur Ad hoc-Publizität und zu den Regelmeldepflichten; namentlich werden die Bestimmungen über die Ad hoc-Publizität zusätzlich in einer neuen Weisung konkretisiert.
Mit Medienmitteilung vom 23. März 2023 informierte die FINMA über die vollständige Abschreibung der AT1-Anleihen. Sie erläutert darin kurz die Grundlagen auf die sie sich für die Massnahme gestützt hat und um was für Kapitalmarktinstrumente es sich bei AT1-Anleihen handelt, bzw. welche Instrumente von der Abschreibung betroffen sind.
Versicherungsrecht: Anpassungen der Aufsichtsverordnung
Am 2. Juni 2023 hat der Bundesrat im Bereich Privatversicherungen die Anpassungen der Aufsichtsverordnung verabschiedet und zusammen mit dem teilrevidierten Versicherungsaufsichtsgesetz per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Die teilrevidierte AVO setzt die neuen gesetzlichen Vorgaben um und übernimmt den bislang durch die FINMA geregelten Swiss Solvency Test auf die Verordnungsstufe.