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Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Rahmenbedingungen für Eigenkapitalfinanzierungen an Schweizer Börsen und die Rolle des Aktienrechts
Eine Börsenkotierung sollte Unternehmen erlauben, sich effizienter (re)finanzieren zu können. Dieser Beitrag argumentiert, dass die gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Vorgaben für Aktienplatzierungen an Schweizer Börsen diesem Anspruch derzeit nicht gerecht werden. Mit Bezugnahme auf aktuelle Entwicklungen an ausländischen Börsenplätzen werden daher Vorschläge im Bereich des Aktienrechts, der Selbstregulierung und der Prospektpflicht präsentiert, welche diese Situation verbessern könnten.
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Kotierungsreglement der SIX
Das Kotierungsreglement der SIX wurde durch das Regulatory Board im Bereich der Offenlegung von Management-Transaktionen und der Ad hoc-Publizität revidiert. Die neuen Regelungen gelten ab dem am 1. Februar 2024.
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Änderung des FinfraG: Strafbestimmung betreffend unwahre oder unvollständige Angaben in öffentlichen Kaufangeboten
Per 1. Februar 2024 soll eine neue Regelung im Übernahmerecht des FinfraG in Kraft treten: Namentlich sollen unwahre oder unvollständige Angaben im Angebotsprospekt strafrechtlich sanktioniert werden.
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Aufsicht
SIX veröffentlicht Richtlinie betr. Krypto-Assets als Basiswert
Mitte Februar 2024 publizierte die SIX Exchange Regulation die neue Richtlinie betreffend Krypto-Assets als Basiswert sowie je eine revidierte Version des Zusatzreglements für die Kotierung von Exchange Traded Products und des Zusatzreglements für die Kotierung von Derivaten. Letztere regeln die angepassten Kotierungsanforderungen für Exchange Traded Products und Derivate mit Krypto-Assets als Basiswert.
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Anpassung des Reglements der Meldestelle
Das Reglement der Meldestelle SIX Swiss Exchange AG wird in Bezug auf die Meldepflicht Internationaler Anleihen angepasst. Ausgenommen von der Meldepflicht sind lediglich noch Emissionen von Internationalen Anleihen ohne Bezug zur Schweiz. Die Anpassung tritt per 1. Mai 2024 in Kraft.
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Antragsfrist für Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung
Eine qualifizierte Minderheit einer AG kann eine Rechnungslegung nach einem anerkannten Standard verlangen. Das Bundesgericht entschied kürzlich, dass der Antrag spätestens sechs Monate vor Ablauf des betreffenden Geschäftsjahrs zu stellen ist. Die Kommentierung befasst sich mit diesem Bundesgerichtsentscheid und analysiert dessen Bedeutung für weitere Fragen, die sich im Rechnungslegungsrecht stellen.
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