Ausgewählte Aspekte zur FINMA-Bewilligungspraxis für Vermögensverwalter und Trustees
Seit dem 1. Januar 2020 benötigen Vermögensverwalter und Trustees neu eine Bewilligung zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich im Finanzinstitutsgesetz ("FINIG") sowie im Finanzdienstleistungsgesetz ("FIDLEG"), wobei letzteres auf Trustees nicht anwendbar ist, sofern keine Finanzdienstleistungen im Sinne des FIDLEG erbracht werden.
Die Totalrevision des Rundschreibens 2008/21 "Operationelle Risiken - Banken" - Überblick und Einordnung
Das Rundschreiben 2008/21 "Operationelle Risiken - Banken" der FINMA wird einer Teilrevision unterzogen. Zwei grosse Änderungen stehen an: Zum einen, dass neu das Thema der operationellen Resilienz aufgegriffen wird, zum anderen, dass der Umgang mit elektronischen Kundendaten nun allgemeiner als "Risiken kritische Daten" abgehandelt wird.
Bussenkompetenz für die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA?
Seit dem Credit Suisse-Debakel wird wieder vermehrt die Forderung nach der Einführung einer Bussenkompetenz für die FINMA laut. Doch welche Chancen bietet eine solche Bussenkompetenz und welche Gefahren birgt sie? In diesem Beitrag werden diese beleuchtet und gegeneinander abgewogen.