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Das Berne Financial Services Agreement – was bringt es dem Finanzplatz Schweiz?

Fachbeitrag
Bankrecht
Aufsicht
Regulierung / Finanzmarktregulierung

Das Berne Financial Services Agreement – was bringt es dem Finanzplatz Schweiz?

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben am 21. Dezember 2023 das “Berne Financial Services Agreement” unterzeichnet. Dieses sieht die Anerkennung der Gleichwertigkeit bestimmter Bereiche der Regulierung des Geschäfts mit professionellen und vermögenden Kunden in den Sektoren Banken, Wertpapierdienstleistungen, Versicherungen, Vermögensverwaltung und Finanzmarktinfrastrukturen vor. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick zum Inhalt des Abkommens, ordnet dieses in das Schweizer Recht ein und stellt es unter Berücksichtigung der öffentlichen Reaktionen der Zielsetzung des Bundes gegenüber.
Lukas Staub
iusNet BR-KR 28.03.2024

"Finfluencing" – Ausgewählte Aspekte aus aufsichtsrechtlicher Sicht

Fachbeitrag
Finanzdienstleistungen

"Finfluencing" – Ausgewählte Aspekte aus aufsichtsrechtlicher Sicht

Der Begriff „Finfluencer“ setzt sich aus den Worten „Finance“ und „Influencer“ zusammen und bezeichnet Personen, die sich in den sozialen Medien mit Finanzthemen beschäftigen und dabei eine grosse Anhängerschaft erreichen. Es stellt sich die Frage, ob Finfluencing als das Anbieten von Finanzinstrumenten, als Anlageberatung oder als Werbung für Finanzinstrumente i.S. des Finanzdienstleistungsgesetzes qualifiziert.
Daniel S. Weber
iusNet BR-KR 28.03.2024

Retrozessionen im Execution-only-Geschäft

Fachbeitrag
Bankrecht

Retrozessionen im Execution-only-Geschäft

Retrozessionen sind im Execution-only-Geschäft an den Kunden herauszugeben, wenn ein innerer Zusammenhang besteht. Dieser kann sich aus der Position, die dem Finanzdienstleister allein durch das eingegangene Geschäft eingeräumt wird, ergeben. Soll der Kunde auf die Herausgabe verzichten, muss er vorgängig gehörig über die Retrozessionen informiert werden.
Quirin Meier

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