Kurz vor Weihnachten hat die FINMA die Aufsichtsmitteilung 08/2023 zu Staking publiziert. Darin erläutert sie die finanzmarktrechtliche Einordung der Staking-Dienstleistungen für Kunden. Thematisiert werden insbesondere die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte aus der Konkursmasse im Konkurs des Verwahrers, die bankenrechtlichen Bewilligungspflichten und die Kapitalanforderungen bei bewilligten Instituten.