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Rechnungslegung

Antragsfrist für Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung

Kommentierung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Urteil des Bundesgerichts 4A 369/2023 vom 3. Januar 2024

Eine qualifizierte Minderheit einer AG kann eine Rechnungslegung nach einem anerkannten Standard verlangen. Das Bundesgericht entschied kürzlich, dass der Antrag spätestens sechs Monate vor Ablauf des betreffenden Geschäftsjahrs zu stellen ist. Die Kommentierung befasst sich mit diesem Bundesgerichtsentscheid und analysiert dessen Bedeutung für weitere Fragen, die sich im Rechnungslegungsrecht stellen.
Jan Heller
iusNet BR-KR 30.05.2024

Bundesgericht, Urteil 4A 369/2023 vom 3. Januar 2024

Rechtsprechung
Compliance
Im Urteil 4A 369/2023 vom 3. Januar 2024 hatte das Bundesgericht zu beurteilen, bis zu welchem Zeitpunkt, Gesellschafter, die mindestens 20 % des Grundkapitals vertreten, der Abschluss nach anerkanntem Standard für ein bestimmtes Geschäftsjahr verlangt werden kann. Zu dieser Frage äussern sich weder das Gesetz noch die Gesetzesmaterialien.