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Minderheitenschutz

Bundesgericht, Urteil 4A 369/2023 vom 3. Januar 2024

Rechtsprechung
Compliance
Im Urteil 4A 369/2023 vom 3. Januar 2024 hatte das Bundesgericht zu beurteilen, bis zu welchem Zeitpunkt, Gesellschafter, die mindestens 20 % des Grundkapitals vertreten, den Abschluss nach anerkanntem Standard für ein bestimmtes Geschäftsjahr verlangen können. Weder das Gesetz noch die Gesetzesmaterialien äussern sich explizit dazu. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und hielt fest, dass das Recht, einen Abschluss nach einem anerkannten Standard zu verlangen, spätestens sechs Monate vor dem Stichtag der Abschlussbilanz des betreffenden Geschäftsjahrs ausgeübt werden muss.