Am 20. September 2024 eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Änderung des FINMAG sowie weiterer Erlasse betreffend internationale Zusammenarbeit im Finanzmarktbereich; diese dauert bis am 3. Januar 2025. Geplant ist insbesondere das im Zusammenhang mit der Informationsübermittlung durch die FINMA an ausländische Aufsichtsbehörden stehende Kundenverfahren ganz oder teilweise aufzuheben sowie Rechtsgrundlagen für eine effiziente Kooperation der Schweizer Aufsichts- und Überwachungsbehörden bei Anerkennungs- und Prüfverfahren durch ausländische Behörden zu schaffen.