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Klimaberichterstattung

Swiss Climate Scores Update

Gesetzgebung
Corporate Governance
An seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 hat der Bundesrat die Aktualisierung der Swiss Climate Scores beschlossen. Diese wurden im Jahr 2022 mit dem Ziel eingeführt, die Treibhausgasemissionen der Schweiz und ihres Finanzmarktes bis 2050 auf Netto-Null zu senken. Bei den Swiss Climate Scores als Best Practice betreffend die Klima-Transparenz handelt es sich um Indikatoren, die den Ist-Zustand von Finanzprodukten und Portfolien aufzeigen und zugleich darstellen, wo sie sich im Hinblick auf das Ziel des Pariser Übereinkommens situieren. Mit der Aktualisierung vom Dezember 2023 wurden diverse Klärungen vorgenommen, um die Umsetzung für die Branche zu erleichtern und die Verständlichkeit für die Anleger zu erhöhen. Die aktuellen Swiss Climate Scores sollen durch die Finanzinstitute bis zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden.
iusNet BR-KR 29.02.2024

FINMA-Aufsichtsmitteilung 01/2023

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Entwicklungen im Bereich des Managements von Klimarisiken

Am 23. Januar 2023 hat die FINMA die Aufsichtsmitteilung 01/2023 veröffentlicht. Diese richtet sich an Banken und Versicherungsunternehmen und verfolgt das Ziel, deren Bewusstsein für klimabezogene Risiken weiter zu sensibilisieren. In der Aufsichtsmitteilung schildert die FINMA ihre konkreten Erwartungen betreffend den Umgang mit Klimarisiken durch die Institute und verweist dabei insbesondere auf die konkreten Empfehlungen internationaler Gremien wie das BCBS und die IAIS.
iusNet BR-KR 23.02.2023

Klimaberichterstattung von grossen Unternehmen

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange tritt 2024 in Kraft

Vom 30. März 2022 bis zum 7. Juli 2022 war der Entwurf der Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen Gegenstand der Vernehmlassung. An seiner Sitzung vom 23. November hat der Bundesrat diese verabschiedet. Die Verordnung setzt die international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verbindlich um und konkretisiert die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange der Art. 964a ff. OR, die im Rahmen des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative eingeführt wurden. Die Verordnung soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
iusNet BR-KR 22.12.2022

Klimaberichterstattung von grossen Unternehmen

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange in der Vernehmlassung

Am 30. März 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung über die Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen eröffnet. Mit der Verordnung sollen die international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verbindlich umgesetzt und die bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange der Art. 964a ff. OR, die im Rahmen des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative eingeführt wurden, konkretisiert werden. Voraussichtlich wird die Verordnung ab dem Geschäftsjahr 2023 zur Anwendung kommen.
iusNet BR-KR 30.06.2022