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Insiderstrafrecht

Ausgewählte Unterschiede des straf- und aufsichtsrechtlichen Insiderverbotes

Kommentierung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Im Aufsichtsrecht existiert z.B. die im Insiderstrafrecht (noch) geltende, umstrittene Unterscheidung der Täterkategorien nach Primär-, Sekundär- und Tertiärinsidern resp. der (danach) abgestufte Sanktionsrahmen nicht. Die Abweichungen des straf- und aufsichtsrechtlichen Insidertatbestandes sind insgesamt (eher) geringfügig, obwohl sich die entsprechenden Sanktionsmittel, Verfahrensgrundsätze und Zuständigkeiten im Aufsichts- und Strafrecht klar unterscheiden. Der Beitrag analysiert das Verhältnis straf- und aufsichtsrechtlicher Insidertatbestände im Detail.
Richard Lötscher
iusNet BR-KR 24.11.2022