Im April 2024 haben die AMAS, die SBVg und der SVV ihre Selbstregulierungen im Bereich der Nachhaltigkeit überarbeitet resp. erst erlassen. Dies hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen und im Hinblick auf das Ziel der Greenwashing-Prävention als ausreichend empfunden, so dass er auf eine weitere Regulierung auf der Verordnungsstufe vorerst verzichtete. Den Kern der aktualisierten Selbstregulierungen bildet die neue Definition des Nachhaltigkeitsbezugs.