Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung II, vom 29. Juli 2021 (B-7186/2018)
Das Bundesgericht bestätigt das von der FINMA verhängte dreijährige Verbot der Ausübung einer leitenden Tätigkeit gegen den Leiter der Rechts- und Compliance-Abteilung einer Bank wegen seiner Rolle im Zusammenhang mit 1MDB-Affäre.
Bei einem durch die FINMA beaufsichtigten Institut stellte die FINMA schwere Verletzungen aufsichtsrechtlicher Bestimmungen fest. Gegen die mutmasslich dafür verantwortliche Person eröffnete die FINMA ein Enforcementvefahren. Die Person reichte daraufhin auf eigene Initiative eine Verzichtserklärung ein. Gestützt darauf wurde das eröffnete Enforcementverfahren durch die FINMA abgeschrieben.