Der Beitrag analysiert die durch die europäische Kommission am 27.10.2021 im Rahmen des Europäischen Bankenpakets vorgeschlagenen Regelungen betreffend Zweigstellen von Banken aus Drittstaaten. Sobald diese umgesetzt werden, bleibt dies nicht ohne Auswirkungen auf das derzeit in Deutschland praktizierte Freistellungsverfahren.