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CSR

Klimaberichterstattung von grossen Unternehmen

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange tritt 2024 in Kraft

Vom 30. März 2022 bis zum 7. Juli 2022 war der Entwurf der Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen Gegenstand der Vernehmlassung. An seiner Sitzung vom 23. November hat der Bundesrat diese verabschiedet. Die Verordnung setzt die international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verbindlich um und konkretisiert die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange der Art. 964a ff. OR, die im Rahmen des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative eingeführt wurden. Die Verordnung soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
iusNet BR-KR 22.12.2022

Klimaberichterstattung von grossen Unternehmen

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange in der Vernehmlassung

Am 30. März 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung über die Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen eröffnet. Mit der Verordnung sollen die international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verbindlich umgesetzt und die bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange der Art. 964a ff. OR, die im Rahmen des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative eingeführt wurden, konkretisiert werden. Voraussichtlich wird die Verordnung ab dem Geschäftsjahr 2023 zur Anwendung kommen.
iusNet BR-KR 30.06.2022